Strengere Einbürgerungsbedingungen in diesem Schweizer Kanton
Das Freiburger Kantonsparlament hat am Mittwoch einen Antrag zur Verschärfung einer der Einbürgerungsvoraussetzungen angenommen. Demnach dürfen Ausländer, die in Freiburg die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben möchten, in den vergangenen fünf Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben (zuvor waren es drei Jahre).
Der Antrag wurde mit 64 Ja- und 34 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen; die Linke stimmte dagegen. Die fünfjährige Frist ist ein Kompromissvorschlag des Staatsrats, da die Initiatoren des Antrags, der UDC-Abgeordnete Roland Mesot und der PLR-Abgeordnete Sébastien Dorthe, eine zehnjährige Frist gefordert hatten, die die gesetzliche Höchstdauer darstellt.
Nach dieser Entscheidung wird Freiburg der einzige Kanton in der französischsprachigen Schweiz sein, der die dreijährige Wartezeit anwendet, die von der Eidgenossenschaft als Mindestfrist vorgeschrieben ist. Derzeit wenden 16 Kantone in der Schweiz diese dreijährige Frist an, darunter bisher auch Freiburg; 6 Kantone wenden eine fünfjährige Frist an und 4 Kantone, darunter Bern, eine zehnjährige.
„Erfolgreiche Integration“
Die Mitte-Rechts-Partei zeigte sich von dem Kompromiss der Regierung, unterstützt von Staatsrat Didier Castella, dem Präsidenten der Schweizer Institutionen, überzeugt. Voraussetzung für den Erhalt der Schweizer Staatsbürgerschaft ist, dass man in den fünf Jahren vor der Antragstellung und während des Antragsverfahrens keine Sozialhilfe bezogen hat.
„Der Antrag sieht vor, dass es den Kantonen weiterhin freisteht, strengere Regeln für den Bezug von Sozialhilfe festzulegen“, heißt es in dem Dokument. Der Staatsrat betonte, dass eine der „wesentlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft die gelungene Integration“ sei.
Ablehnung der Linken
Die Regierung hob das Einbürgerungsgesetz hervor und präzisierte, dass sich diese Integration „insbesondere durch die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder durch die Aufnahme einer Ausbildung manifestiert“. Die Linke kritisierte den Antrag insgesamt und betonte, dass Sozialhilfe ein Recht sei. Die sozialistische Abgeordnete Pascale Michel hob hervor, dass dieses Recht gewährt werde, um „die Schwierigkeiten des Lebens“ zu bewältigen.
Sie fügte hinzu, dass der Antrag ein Gefühl des „Misstrauens“ gegenüber Situationen erzeuge, die „das Leben eines Menschen verändern könnten“.
Mehrere Abgeordnete äußerten sich besorgt über die Entwicklungen und bezogen sich dabei auf die anfängliche und später revidierte Ablehnung des Staatsrats, ein verletztes Kind aus Gaza aufzunehmen. /Albinfo.ch/

