Ab Mitte dieses Jahres müssen alle Neuwagen in der EU mit einer neuen Leuchte ausgestattet sein!
Ab Mitte dieses Jahres müssen alle Neuwagen in der Europäischen Union mit einem neuen, obligatorischen Bremslicht ausgestattet sein, das in bestimmten Situationen deutlich auf Gefahr hinweist und dazu dient, andere Verkehrsteilnehmer so früh wie möglich zu warnen und Kollisionen mit einem bremsenden Fahrzeug zu vermeiden.
Gemäß der EU-Verordnung über die allgemeine Fahrzeugsicherheit gilt seit dem 7. Juli dieses Jahres die Pflicht zum Einbau eines Notbremssignals. Dieses umfasst ein Bremslicht, das bei starkem Bremsen aufleuchtet, und das automatische Einschalten der Blinker nach einem sofortigen Stillstand.
Dieses Signal wird automatisch ab einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde aktiviert. Ohne dieses Signal ist eine Zulassung des Fahrzeugs ab dem angegebenen Datum nicht mehr möglich.
Bei starkem Bremsen, üblicherweise ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h, leuchtet die adaptive Notbremsleuchte auf. Die Bremslichter blinken mehrmals pro Sekunde und signalisieren die starke Bremsung. Kommt das Fahrzeug nach dem starken Bremsen zum Stehen, wird die Warnblinkanlage automatisch aktiviert und die Bremsleuchte bleibt an.
Die neue Regelung gilt ausschließlich für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; bestehende Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet oder mit diesem System ausgestattet werden.
Dieses System ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets der Europäischen Union für mehr Verkehrssicherheit, das in der EU-Verordnung 2019/2144 enthalten ist. Diese schreibt den obligatorischen Einbau einer Reihe aktiver und passiver Sicherheitssysteme in Neufahrzeugen vor, wie beispielsweise fortschrittliche Notbremssysteme (AEBS), Spurhalteassistenten, intelligente Geschwindigkeitsbegrenzer, Müdigkeitserkennung für den Fahrer, Rückfahrkameras usw./Indeksonline/

