Bajraktari: Die erstinstanzliche Entscheidung gegen ehemalige UÇK-Führer wird in der ersten Hälfte dieses Jahres erwartet.
Anwalt Ardian Bajraktari kommentierte die Ansetzung der Schlussverhandlungen vor dem Sondergerichtshof gegen die ehemaligen UÇK-Führer in Den Haag und erklärte, dies bedeute, dass das Gerichtsverfahren seinem Abschluss nähere und die Entscheidung erster Instanz in der ersten Jahreshälfte fallen könnte. In einem Interview mit RTV21 sagte Bajraktari, die Verteidigung sei gegenüber der Anklage im Vorteil.
„Dies ist die letzte Phase, in der die Parteien ihre Ansichten zu den Anklagepunkten darlegen können, insbesondere im Hinblick auf die Beweismittel, das Material und deren Relevanz bzw. Glaubwürdigkeit. Ich habe den Eindruck, dass die Verteidigung gegenüber der Anklage hinsichtlich der Glaubwürdigkeit sowohl der Zeugen als auch der übrigen Dokumente deutlich im Vorteil ist und somit die Thesen der Anklage erfolgreich widerlegen kann. Ich bin überzeugt, dass es bisher nicht gelungen ist, zwei wesentliche Elemente – die Befehlshierarchie und die effektive Ausübung der Kontrolle – zu widerlegen, die zwei der grundlegenden Voraussetzungen für die Verantwortlichmachung der ehemaligen UÇK-Führer darstellen.“
Anwalt Bajraktari erklärte, dass nach Abschluss dieser Phase der vorsitzende Richter den Fall für abgeschlossen erklärt und damit die Phase der Aktenprüfung und der Urteilsverkündung beendet ist. Gemäß der Verfahrens- und Beweisordnung hat das Richtergremium drei Monate Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Bei umfangreichen Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, sodass mit dem Abschluss des Verfahrens in erster Instanz in der ersten Jahreshälfte zu rechnen ist.

