Fall der KLA-Führung: Die endgültigen Akten werden morgen dem Sonderausschuss vorgelegt.
Am Montag, dem 19. Januar, werden die letzten Akten im Verfahren gegen die Anführer der Kosovo-Befreiungsarmee dem Sondergerichtshof in Den Haag vorgelegt.
Die Staatsanwaltschaft, der Anwalt der Opfer und die Verteidiger Hashim Thaçi, Kadri Veseli, Rexhep Selim und Jakup Krasniqi werden die entsprechenden Akten dem Gericht vorlegen.
Nach Einreichung dieser Unterlagen steht die letzte Entscheidung an, die voraussichtlich vom 9. bis 18. Februar stattfinden wird. Mit deren Abschluss gilt das Gerichtsverfahren als offiziell beendet.
Die Anführer der UÇK befinden sich seit November 2020 in Haft, eine Freilassung aus der Haft ist bis zu diesem Verfahrensstadium ausgeschlossen.
Nach Abschluss der Schlussvorträge haben die Richter drei Monate Zeit, die erstinstanzliche Entscheidung zu verkünden; eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist möglich.
Einzelheiten zum Ablauf:
Im November 2020 wurden Hashim Thaçi, Kadri Veseli, Rexhep Selimi und Jakup Krasniqi festgenommen, nachdem ein Richter die Anklage bestätigt und Haftbefehle erlassen hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, persönlich für die Entführung, Misshandlung und Tötung hunderter Zivilisten und Nichtkombattanten verantwortlich zu sein. Darunter sollen sich auch Personen befunden haben, die mit jugoslawischen Streitkräften kollaboriert haben sollen, sowie politische Gegner.
In der Vorbereitungsphase legte die Staatsanwaltschaft der Verteidigung tausende Seiten Beweismaterial vor. Die Verteidigung führte eigene Ermittlungen durch und erhob Einwände gegen die Anklage und die Zuständigkeit des Gerichts. Opfer beantragten die Teilnahme am Verfahren. 155 Opfer nehmen daran teil. Zwischen April 2023 und April 2025 vernahm die Staatsanwaltschaft 125 Zeugen. Zwischen September und November 2025 vernahm die Verteidigung sieben Zeugen. Beide Seiten hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und die Aussagen der gegnerischen Zeugen anzufechten.
Laut Gesetz darf ein Angeklagter nur dann in Untersuchungshaft gehalten werden, wenn Richter eine entsprechende Gefährdung feststellen. Bislang haben Richter in mehr als 25 Fällen von Untersuchungshaft festgestellt, dass von Herrn Thaçi und seinen Mitangeklagten die Gefahr ausging, weitere Straftaten zu begehen, insbesondere gegen Personen, die vor den Sonderkammern ausgesagt hatten oder aussagen sollten.
Die Richter betonten zudem, dass die Untersuchungshaft dazu diene, Vergeltungsmaßnahmen gegen Zeugen oder Versuche, einen Zeugen zum Widerruf seiner Aussage zu bewegen, zu verhindern. Die Richter werden weiterhin alle zwei Monate prüfen, ob die Untersuchungshaft zur Abwehr dieser Risiken weiterhin notwendig ist.
Was den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens betrifft, so sagten 134 Zeugen während der Verhandlung im Gerichtssaal öffentlich aus, 61 von ihnen ohne jegliche Schutzmaßnahmen. Dies geschah trotz erheblicher Kritik an der Transparenz.

