Die Gemeinde Gjakova ruft zur Einreichung von Anträgen auf Schadensbewertung auf.
Die Gemeinde Gjakova hat bekannt gegeben, dass sie das Verfahren zur Annahme von Anträgen auf Schadensbewertung infolge der Überschwemmungen eröffnet hat.
Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der 23. Januar.
„Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, folgende Unterlagen beim Stadtarchiv einzureichen: einen schriftlichen Antrag mit Angabe der Schadensart, eine Kopie des Personalausweises, ein Foto des entstandenen Schadens und die Telefonnummer. Einreichungsfrist: Anträge müssen bis spätestens 23. Januar 2026 eingereicht werden“, heißt es in der Bekanntmachung.Indeksonline/

