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15:54 Uhr / Freitag, 16. Januar 2026 / SZ

Die Generalstaatsanwaltschaft in Gjakova hat Anklage gegen einen albanischen Staatsbürger wegen Cannabisanbaus erhoben.

Die Abteilung für schwere Verbrechen der Staatsanwaltschaft Gjakova hat Anklage gegen den Angeklagten N.Sh., einen Staatsbürger der Republik Albanien, wegen des Verbrechens im Zusammenhang mit dem Anbau von Betäubungsmitteln erhoben.

Laut Anklageschrift wird dem Angeklagten N.Sh. unter anderem vorgeworfen, vom nicht näher spezifizierten Datum bis zum 19.06.2024 im Dorf Panorc, Gemeinde Malisheva, ohne Genehmigung und in Mittäterschaft mit zwei weiteren Personen Haschischpflanzen, genauer gesagt Drogen der Art [Art einfügen], angebaut zu haben. Cannabis Sativazum Zweck der Herstellung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen.

Vollständiger Hinweis:

 Die Abteilung für schwere Straftaten der Staatsanwaltschaft Gjakova hat Anklage gegen den Angeklagten N.Sh., einen Staatsbürger der Republik Albanien, erhoben.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte N.Sh., ein albanischer Staatsbürger, vom Zeitpunkt der Anklageerhebung bis zum 19.06.2024 im Dorf Panorc, Gemeinde Malisheva, ohne Genehmigung und in Mittäterschaft mit zwei weiteren Angeklagten Haschisch-, Kokain- oder Cannabispflanzen zum Zweck der Herstellung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen angebaut haben. Demnach soll der Angeklagte N.Sh. zusammen mit dem ebenfalls albanischen Staatsbürger O.Sh. und einem dritten, bisher nicht identifizierten Verdächtigen auf drei Grundstücken Cannabis sativa angebaut haben. An diesen drei Standorten wurden insgesamt 1592 Cannabis-sativa-Pflanzen gefunden.

Die Anbauflächen wurden durch Drohnenüberwachung aus der Luft identifiziert, während die Handlungen der Angeklagten, die jeweils eindeutig bei der Arbeit in diesen Anlagen beobachtet wurden, auf Fotos und Videos zu sehen sind, die im Rahmen der verdeckten Überwachungsmaßnahme aufgenommen wurden.

Mit diesen Handlungen beging der Angeklagte N.Sh. in Mittäterschaft die Straftat „Anbau von Haschischpflanzen, Kokainsträuchern oder Cannabispflanzen“ gemäß Artikel 272 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 31 des Strafgesetzbuches.

Er wurde aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen und anschließend von der Republik Albanien in die Republik Kosovo ausgeliefert. Seit dem 2. Dezember 2025 befindet er sich in Untersuchungshaft.

Als die Anklage erhoben wurde, schlug der Staatsanwalt dem Gericht vor, den Angeklagten für die ihm zur Last gelegte Straftat für schuldig zu erklären und nach dem Gesetz zu bestrafen.