Die OSZE verurteilt die Nichtzulassung der serbischen Liste für die Wahlen am 28. Dezember durch die Zentrale Wahlkommission.
Die OSZE-Mission im Kosovo hat reagiert, nachdem die Zentrale Wahlkommission die serbische Liste für die Wahlen am 28. Dezember nicht zugelassen hatte.
Die OSZE hat ihre tiefe Enttäuschung und Besorgnis über diese Entscheidung einiger Vertreter politischer Parteien in der Zentralen Wahlkommission zum Ausdruck gebracht.
In der Bekanntmachung heißt es, dass „die Mission Handlungen verurteilt, die das Recht politischer Gruppierungen auf Teilnahme an Wahlen verletzen“.
Nachfolgend finden Sie die vollständige Erklärung:
ERKLÄRUNG DER OSZE-MISSION IM KOSOVO
Die OSZE-Mission im Kosovo äußert starke Enttäuschung und tiefe Besorgnis über die Entscheidung einiger Vertreter politischer Parteien in der Zentralen Wahlkommission (ZWK), den Antrag auf Akkreditierung der serbischen Liste für die Teilnahme an den Wahlen am 28. Dezember abzulehnen oder sich der Stimme zu enthalten.
Die Mission verurteilt Handlungen, die das Recht politischer Akteure auf Teilnahme an Wahlen verletzen. Solche Handlungen stellen einen klaren Verstoß gegen international anerkannte Wahlstandards dar.
Wir sind zutiefst besorgt über die zunehmende politische Polarisierung innerhalb der Zentralen Wahlkommission (CEC), die sich in einem Abstimmungsverhalten widerspiegelt, das offenbar eher von Parteiinteressen als von rechtlichen Kriterien und demokratischen Prinzipien bestimmt wird. Ein solches Verhalten untergräbt die Unparteilichkeit und Glaubwürdigkeit, die für eine unabhängige Wahlbehörde unerlässlich sind.
Diese Maßnahmen bergen die Gefahr, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Wahlprozess zu untergraben und die Wahrnehmung zu verstärken, dass Entscheidungen politisch motiviert und nicht von Fairness, Inklusivität und Transparenz geleitet sind. Die OSZE-Mission ruft die Zentrale Wahlkommission und alle politischen Akteure dazu auf, Professionalität, Unparteilichkeit und demokratische Standards zu wahren und sicherzustellen, dass die Wahlen am 28. Dezember vollständig im Einklang mit internationalen Best Practices durchgeführt werden.

