Die Schweiz wird die Einreiseregeln für bestimmte Personen aus Drittstaaten anpassen.
Als Teil des Schengener Abkommens hat die Schweiz beschlossen, eine Änderung einer Verordnung der Europäischen Union zu verabschieden, die darauf abzielt, unter bestimmten Umständen die Visumpflicht für Drittstaaten wieder einzuführen.
Laut Bundesrat können diese Umstände unter anderem das Überschreiten von Migrationsschwellenwerten, Gefährdungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder Menschenrechtsverletzungen umfassen, berichtet albinfo.ch.
Konkret könnte die Visumbefreiung für ein Drittland ausgesetzt werden, „sobald ein Anstieg von 30 Prozent (gegenüber zuvor 50 Prozent) bei der Zahl seiner Staatsbürger zu verzeichnen ist, die sich illegal im Schengen-Raum aufhalten oder denen die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verweigert wurde“, so die Regierung.
Sie fügte hinzu, dass „der Aussetzungsmechanismus auch gegenüber einem Drittland aktiviert werden könnte, falls die Zahl der Asylanträge aus diesem Land deutlich ansteigt.“

