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19:20 Uhr / Montag, 19. Januar 2026 / bl

Die halbjährliche Meldepflicht für einige Rentner wurde aufgehoben.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der die Verwaltungsvorschrift aufgehoben wurde, nach der Rentner sich alle sechs Monate beim Rentenamt melden mussten, um ihren Lebensnachweis zu erbringen, ist heute in Kraft getreten. Diese Entscheidung gilt nicht für Rentner mit regulärer Rente und Frühpensionäre; diese müssen sich weiterhin alle sechs Monate melden.

Die Rentenbehörde gab am Nachmittag bekannt, dass die Umsetzung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der Teile der Verwaltungsvorschrift aufgehoben wurden, die Rentner verpflichteten, alle sechs Monate persönlich zu erscheinen und ihren Lebensnachweis zu erbringen, in Kraft getreten ist.

Enver Sopi, ein Beitragszahler und Rentner, ging gerade die Treppe des Rentenamtes hinunter. Im Gespräch mit Radio Kosova bestätigte er, bevor die Entscheidung in Kraft trat, dass sie nun alle sechs Monate ihren Lebensnachweis erbringen müssten.

„Auf dem Schild am Schalter steht, dass sie sich alle sechs Monate melden müssen, dass sie persönlich vorbeikommen und mir Bericht erstatten müssen. Die Entscheidung wird immer noch nicht umgesetzt. Sie rufen die Leute an, aber die melden sich nicht einmal“, sagte er.

Auch die Rentnerin und Bildungsförderin Sevdije Hasani wartete in der Schlange, um ihren Lebensnachweis zu erbringen. Sie sagte, diese Methode sei für sie eine Misshandlung.

„Das ist eine sehr schlechte Geste, denn manche können kommen, andere nicht. Sie sind behindert, gelähmt und müssen sich in diesem Zustand melden. Wenn sie sterben, wird die Meldung automatisch annulliert. Das ist also ein Missbrauch an Rentnern. Früher war es genehmigt, jetzt nicht mehr, deshalb sind so viele Menschen hier. Sehr schlimm“, sagte Sevdije Hasani.

Der Sekretär des Rentnerverbandes, Sherif Kastrati, bestätigte gegenüber Radio Kosova, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs noch immer nicht umgesetzt wird. Er äußerte die Hoffnung, dass die zuständigen Institutionen auch für Grundrentner Änderungen vornehmen werden.

„Für die Beantragung einer Rente sind zwei Kategorien erforderlich: die Grundrente und die Frühverrentung, da der Gerichtshof nicht befugt ist, Gesetze aufzuheben, sondern nur Verwaltungsvorschriften. Dies war nur über das Ministerium möglich, da nur dieses dazu zuständig ist“, sagte Kastrati.

Ab heute entfällt die Meldepflicht für Bezieher von beitragsorientierten Renten, Teilrenten und Hinterbliebenenrenten. Dies teilte das Finanzministerium in einer elektronischen Antwort an Radio Kosova mit. Für alle anderen Rentenkategorien, die nicht unter diese Gruppe fallen, besteht die Meldepflicht gemäß geltendem Recht weiterhin.

In der Antwort des Finanzministeriums heißt es, dass das Ministerium die Verwaltungsvorschrift überprüfen werde, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen und sie mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Einklang zu bringen.

Der Oberste Gerichtshof betonte unterdessen in einer elektronischen Antwort, dass die Entscheidung den Verfahrensbeteiligten zugestellt und im Amtsblatt der Republik Kosovo veröffentlicht worden sei.