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11:16 Uhr / Dienstag, 02. Dezember 2025 / ZS

„Er kam als Maler aus Albanien nach Belgien“ / Er brach in das Haus des belgischen Ministers ein und entkam mit nur 50 Euro – so viele Jahre Haft drohen dem Albaner.

Einem Albaner droht eine einjährige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 1,600 Euro, nachdem er 50 Euro aus dem Haus der belgischen Ministerin Zuhal Demir gestohlen hat.

Der Maler erschien in Abwesenheit vor einem Gericht in Tongeren, Belgien, angeklagt wegen Einbruchs in die Wohnung der belgischen Ministerin für Bildung, Justiz und Arbeit, Zuhal Demir. Der Vorfall ereignete sich am 7. Januar 2023, als der Angeklagte durch ein Fenster in die umzäunte Wohnung der Ministerin in Genk eindrang und lediglich 50 Euro aus einem Sparschwein entwendete.

Die Ermittlungen am Tatort ergaben DNA-Spuren in der Spardose, die später mit den Daten des Verdächtigen abgeglichen wurden. Belgische Staatsanwälte gaben an, dass seine DNA bereits in ähnlichen Fällen als Verdächtiger sichergestellt und auch in Deutschland und Spanien registriert worden war. Er wurde in einem anderen Fall zusammen mit zwei Komplizen verurteilt, deren DNA jedoch in diesem Fall nicht gefunden wurde.

Der Albaner, der sich während seiner Untersuchungshaft der Vernehmung verweigerte, wurde letztes Jahr wegen Diebstahls und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 1,600 Euro und betonte, dass „gewaltsames Eindringen in ein Haus die Sicherheit verletzt“.

Sein Anwalt erklärte die Abwesenheit seines Mandanten mit einem achtjährigen Einreiseverbot für Europa. Nach seiner vorläufigen Entlassung aus der vorherigen Haftstrafe war er nach Albanien zurückgekehrt, wo er einen festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle hat und die Schadensersatzzahlungen leistet. Die Verteidigung beantragte ein einfaches Schuldbekenntnis und argumentierte zudem, die angemessene Frist sei überschritten, da der DNA-Abgleich erst im Sommer 2024 erfolgt sei.

Sein Anwalt erklärte, es mache keinen Sinn, den Angeklagten für eine weitere Haftstrafe aus Albanien zurückzubringen, wo er doch sein Leben stabilisiert habe und die Opfer entschädige. Ministerin Zuhal Demir wurde nicht als Nebenklägerin in das Verfahren aufgenommen.

Die Entscheidung des Gerichts wird am 5. Januar bekannt gegeben.