Gericht in Gjakova lehnt Haftbefehl gegen 22 Personen ab, die der Wahlfälschung verdächtigt werden.
Das Grundgericht in Gjakova hat 22 Personen, die im Verdacht stehen, Wahlergebnisse in Gjakova gefälscht zu haben und für die Haft beantragt wurde, angewiesen, sich auf der Polizeiwache zu melden.
Das Grundgericht Gjakova hat in drei getrennten Anhörungen gestern Abend die Anträge der Staatsanwaltschaft Gjakova auf Untersuchungshaft gegen 22 Personen zurückgewiesen. Grund für die Zurückweisung war der begründete Verdacht der Wahlfälschung. Laut Antrag der Staatsanwaltschaft besteht der begründete Verdacht, dass die Angeklagten als Vorsitzende der Wahlauszählungskommissionen im Städtischen Auszählungszentrum Gjakova (im Sportzentrum „Shani Nushi“) mit Genehmigung der Zentralen Wahlkommission unrechtmäßig in den Wahlvorgang eingegriffen und die Ergebnisse verfälscht haben. Damit hätten sie die Integrität des Wahlprozesses und den freien Wählerwillen verletzt. Der Richter am Verfahren, Drilon Haraçia, befand, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft erfüllt seien. Die Anordnung wurde nicht befolgt. „Das Gericht hat die Angeklagten angewiesen, sich auf der Polizeiwache zu melden“, heißt es in der Entscheidung.
Mit dieser Entscheidung werden sich die Angeklagten für einen Zeitraum von einem (1) Monat, der vom 6. Februar 2026 bis zum 5. März 2026 berechnet wird, bei der Polizeistation melden.
Die Parteien haben das Recht, gegen diese Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist beim Berufungsgericht des Kosovo Berufung einzulegen.

