IPK untersucht Misshandlungsvorwürfe in Leposaviq; der Beschwerdeführer steht im Verdacht, eine falsche Anzeige erstattet zu haben.
Die kosovarische Polizeiinspektion (KPI) hat ihre Untersuchung der Vorwürfe der Misshandlung durch kosovarische Polizeibeamte in Leposaviq abgeschlossen und festgestellt, dass die Anschuldigungen der Beschwerdeführerin unbegründet sind. Infolgedessen wurde ein Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin wegen des Verdachts der Straftat der „Falschmeldung“ eingeleitet.
Noch vor Mitternacht am 13. Januar dieses Jahres wurden die Ermittler der PIK von der Kosovo-Polizei über eine Beschwerdeführerin informiert, die behauptete, von Beamten der Kosovo-Polizei misshandelt worden zu sein.
Der Vorfall soll sich am 13. Januar 2026 kurz nach 22:00 Uhr an der Bistrica-Brücke in Leposaviq ereignet haben.
Laut Aussage des Beschwerdeführers wurde er von Beamten der Kosovo-Polizei an einem Kontrollpunkt an diesem Ort angehalten, als er einen Audi A4 (mit Kennzeichen der Republik Serbien) fuhr und zwei Passagiere in seinem Fahrzeug hatte.
Nach Erhalt der Informationen begannen die Ermittler der PIK auf Grundlage rechtlicher Befugnisse unverzüglich mit den Ermittlungsmaßnahmen in ständiger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft – genauer gesagt der Generalstaatsanwaltschaft in Mitrovica.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde der Beschwerdeführer in Anwesenheit seines Verteidigers als Zeuge vernommen. Er gab an, bei der Durchsuchung durch Beamte der kosovarischen Polizei misshandelt und geschlagen worden zu sein. Er erklärte den Ermittlern der PIK, dass er infolge dieser Misshandlung Verletzungen am Nacken, linken Ellbogen, rechter Hand und Bein erlitten habe, die ihm von einem Polizisten zugefügt worden seien, der ihn nur oberflächlich durchsucht habe. Deshalb habe er sich im Regionalkrankenhaus in Mitrovica-Nord behandeln lassen. Seinen Angaben zufolge habe einer der Polizisten auch seinen Freund mit dem Kolben eines Gewehrs gegen das Bein geschlagen.
Die Ermittler der PIK haben im Rahmen der Ermittlungsmaßnahmen und der Überprüfung der Behauptungen der Beschwerdeführerin Beweismittel gesichert, darunter Videoaufnahmen von Überwachungskameras, die den Ort des Kontrollpunkts abdeckten, an dem die Polizeibeamten die Anhaltung durchführten.
Nach Auswertung der Beweismittel und Videoaufnahmen wurde festgestellt, dass diese nicht den Behauptungen der Partei entsprachen und dass die Polizeibeamten nicht im Verdacht standen, ihre Befugnisse überschritten oder Gewalt angewendet zu haben.
Bei der Auswertung der Videoaufnahmen stellten die Ermittler der PIK fest, dass die Behauptungen des Beschwerdeführers erfunden sind. Diese wurden dem Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft in Mitrovica vorgelegt, der daraufhin beantragte, ein Verfahren und eine strafrechtliche Untersuchung gegen den nunmehr verdächtigten Beschwerdeführer wegen des Verdachts der Straftat der „Falschen Anzeige oder falschen Meldung“ einzuleiten.

