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18:02 / Dienstag, 13. Januar 2026 / B XH

Besondere Anmerkung zur Beschwerde der OIK: Die Annahme von Daten aus Serbien bedeutet nicht, dass wir uns darauf verlassen werden.

Der Sondergerichtshof hat auf die Ombudsfrau im Kosovo reagiert, die in einem an die Präsidentin des Gerichts, Ekaterina Trendafilova, gerichteten Schreiben unter anderem Bedenken hinsichtlich des Erhalts mehrerer Dokumente aus Serbien geäußert hat.

„FAKT: Die Entscheidung, Beweismittel der Anklage oder der Verteidigung zuzulassen, ist kein Indiz dafür, wie viel Gewicht oder Glaubwürdigkeit die Richter ihnen beimessen werden, falls sie ihnen überhaupt Gewicht beimessen“, heißt es in dem Beitrag „Special on X“.

„Diese Entscheidung wurde im Rahmen des Urteils nach Abschluss der Beweisaufnahme getroffen“, hieß es in der Stellungnahme weiter.

In der Stellungnahme der Fachkammern wird ferner ausgeführt, dass das Spruchgremium bei den Beratungen zur Urteilsverkündung jedes Beweisstück unter Berücksichtigung der Gesamtheit der im Prozess vorgelegten Beweise bewertet.

„Bei der Prüfung, ob die Tatsachenbehauptungen bewiesen sind, nimmt das Gericht eine umfassende Bewertung und Abwägung unter Berücksichtigung aller Beweismittel vor. Die Verfahrensordnung erlaubt es nicht, dass ein Schuldspruch allein auf der Aussage eines Zeugen beruht, den die Verteidigung nicht befragen konnte“, heißt es in dieser Stellungnahme unter anderem.