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09:03 Uhr / Donnerstag, 27. Januar 2022 / AR

TAK erlässt einen Bescheid für Steuerzahler mit Bußgeldern

Die Steuerverwaltung des Kosovo informiert alle Steuerzahler, dass sie die interne Verordnung des TAK Nr. 01/2022 zur Festlegung der Verfahren für die Funktionsweise der Organisationseinheiten für Geldbußen und Strafen (ZGjoNA) genehmigt hat, deren Umsetzung ab dem 01.02.2022 beginnt.

In dieser Verordnung wird unter anderem auch das Vorgehen nach der Entscheidungsfindung der ZGjoNA festgelegt.

Auf Grundlage dieser Verordnung haben Steuerzahler, gegen die die ZGjoNA wegen Verstößen gegen die Steuergesetzgebung feste Geldbußen verhängt, die Möglichkeit, von einem Abzug von der vollständigen Zahlung des Geldbußenbetrags zu profitieren.

Zahlt der Steuerpflichtige die verhängte Geldbuße innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem Tag des Inkrafttretens der Entscheidung des Finanzgerichts, ist er von der Zahlung von fünfzig Prozent (50 %) des Betrags der verhängten Geldbuße befreit. In diesem Fall wird das Berufungsverfahren aufgehoben und der Fall gilt als abgeschlossen.

Der Steuerzahler, der die Geldstrafe von fünfzig Prozent (50 %) nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen bezahlt, ist verpflichtet, die Geldstrafe von einhundert Prozent (100 %) des durch Entscheidung der Steueraufsichtsbehörde festgelegten Betrags zu zahlen.

Alle Steuerzahler haben ab dem 50 Anspruch auf die Zahlung von nur fünfzig Prozent (01.02.2022 %) der Geldbuße.