Diddy verklagte einen Mann, der behauptet, Videoaufnahmen seiner berüchtigten Partys zu haben, die ihm vorgeworfen werden
Sean Diddy Combs hat eine Verleumdungsklage in Höhe von 50 Millionen Dollar (47.6 Millionen Euro) gegen Courtney Burgess eingereicht, den Mann, der zuvor behauptet hatte, Videos von Diddys umstrittenen Partys zu besitzen.
Er reichte außerdem Klage gegen seinen Anwalt Ariel Mitchell-Kidd sowie gegen das Medienunternehmen Nexstar Media Inc. ein, das NewsNation betreibt.
Laut der Klageschrift, die Page Six vorliegt, wirft Diddy Burgess vor, aus finanziellen Gründen wissentlich falsche und böswillige Behauptungen über ihn aufgestellt zu haben. NewsNation, die die Vorwürfe verbreitete, berichtete die Informationen ohne jegliche Überprüfung ihrer Richtigkeit, was zu einer schweren Rufschädigung und finanziellen Verlusten für Diddy führte.
Nach seiner Aussage vor Gericht im vergangenen Jahr erklärte Courtney Burgess gegenüber NewsNation, er besitze über zehn USB-Sticks mit Videos, die Diddy angeblich beim Sex mit Prominenten – sowohl Männern als auch Frauen – zeigen. Burgess behauptete, auf den Aufnahmen seien auch Minderjährige zu sehen, die offenbar unter Drogeneinfluss stünden.
Darüber hinaus behauptete er, in einem der Videos sei ein Prominenter zu sehen, der „berühmter“ als Combs sei. Dies sei unwiderlegbar bewiesen. In seiner Klage bestritt Diddy diese Behauptungen und erklärte, Burgess habe „fälschlicherweise behauptet, Videos zu besitzen, in denen Diddy Prominente und Minderjährige sexuell missbraucht“.
Diddy wirft NewsNation außerdem vor, Burgess' Lügen unbestätigt zu wiederholen und damit seinem öffentlichen Image weiter zu schaden. Burgess' Lügen wurden Berichten zufolge auf mehreren sozialen und traditionellen Medienplattformen verbreitet und erreichten Millionen von Zuschauern weltweit.
Die Klage enthält auch Vorwürfe gegen die Anwältin Ariel Mitchell-Kidd. Diddy wirft ihr vor, sie habe gewusst, dass die Behauptungen ihrer Mandantin falsch waren, und sei im Hinblick auf die Schwere der Vorwürfe bestenfalls leichtsinnig gewesen. Diddy weist darauf hin, dass Mitchell-Kidd keine Beweise für die Behauptungen über die Existenz solcher Aufnahmen hatte.
Darüber hinaus befindet sich Diddy seit dem 16. September in Brooklyn in Haft. Dort wird er voraussichtlich bis zu seinem für den 5. Mai 2026 angesetzten Prozess bleiben, bei dem ihm Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, Geldwäsche und andere schwere Verbrechen vorgeworfen werden.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens 15 Jahren, möglicherweise auch lebenslänglich. Diddy bestreitet jedoch weiterhin alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe.Indeksonline/

