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08:20 Uhr / Samstag, 25. Januar 2025 / FR

Elezi: Frist für Beobachter läuft heute ab, Medienakkreditierung bis 4. Februar

Heute ist die Frist für Nichtregierungsorganisationen, staatliche und zwischenstaatliche Organisationen, spezialisierte internationale Organisationen, die sich mit Wahlen und dem Schutz der Menschenrechte befassen, und Vertreter ausländischer Staaten abgelaufen, um ihren Antrag auf Beobachtung der Wahlen zur Versammlung des Kosovo einzureichen, die am 9. Februar 2025 stattfinden werden.

CEC-Sprecher Valmir Elezi bestätigte gegenüber RTKLive, dass die Frist für Beobachter politischer Einheiten am 20. Januar abgelaufen sei, während heute die Frist für Beobachter von NGOs, staatlichen und zwischenstaatlichen Organisationen, Vertretern ausländischer Staaten und internationaler Organisationen ende.

„Heute, am 25. Januar, endet die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Akkreditierung von Beobachtern lokaler NGOs, staatlicher und zwischenstaatlicher Organisationen, ausländischer Vertretungen und internationaler Organisationen. Um die Antragstellung zu erleichtern, hat die CEC die elektronische Plattform (https://apliko.kqz-ks.org) funktionalisiert, sodass die Antragstellung im Gegensatz zu früheren Wahlverfahren online erfolgen kann“, sagte Elezi gegenüber RTKlive.

Laut Elezit bleibt nach Ablauf der Frist am 25. Januar nur noch eine weitere Frist offen, nämlich die für die Medienakkreditierung.

„Die Frist für die Einreichung von Akkreditierungsanträgen für lokale und internationale Medien endet am 4. Februar. Medien können sich auch online bewerben. Bisher haben wir Dutzende von Anträgen von lokalen und internationalen Medien erhalten, die die Akkreditierung von Hunderten ihrer Vertreter beantragt haben, die die Stimmabgabe am Wahltag, aber auch andere Vorgänge in den städtischen Auszählungszentren und im Auszählungs- und Ergebniszentrum verfolgen können“, gab Elezi weiter bekannt.

Bisher hat die Zentrale Wahlkommission nur Beobachter zertifizierter politischer Einrichtungen für die Teilnahme an den Wahlen am 9. Februar 2025 akkreditiert.

Von 28 politischen Einheiten haben nur 21 ihre Beobachter akkreditiert. Insgesamt beträgt die Zahl der akkreditierten Beobachter politischer Einheiten mehr als 18 Beobachter.

Wie bewerbe ich mich?

Erster Schritt: Der bevollmächtigte Vertreter (der Nichtregierungsorganisation, der staatlichen/zwischenstaatlichen Organisation, der auf Wahlen und Menschenrechte spezialisierten internationalen Organisation, der Medien und des Vertreters ausländischer Länder) muss die erforderlichen Daten online auf der Plattform eingeben: https://apliko.kqz-ks.org.

Schritt zwei: Nach der Antragstellung prüft das Amt für Registrierung, Zertifizierung und Finanzkontrolle politischer Einheiten (ZRCKFSP) den Antrag und genehmigt ihn oder lehnt ihn ab. Nach der Validierung leitet das ZRCKFSP die Zugangsdaten per E-Mail an den autorisierten Vertreter weiter, um auf die Online-Plattform zuzugreifen. Diese enthält auch die Daten der akkreditierten Organisation/Medien.

Für weitere Informationen und Erläuterungen können sich Interessenten per E-Mail an zyra.kqz@kqz-ks.org oder telefonisch unter +383 38 200 81 010 (erreichbar von 08:00 bis 16:00 Uhr) wenden.