Ehemaliger UNMIK-Berater: Ich weiß nicht, welche Rolle Rexhep Selimi im Jahr 1999 spielte
Der Zeuge Hansjörg Strohmeyer sagte heute in Den Haag aus, dass er während seiner Tätigkeit als Rechtsberater der UNMIK im Kosovo im Jahr 1999 ein- oder zweimal mit Rexhep Selimi zusammentraf.
Er sagte jedoch, dass er damals möglicherweise von Selims Rolle gewusst habe, sich aber nicht mehr daran erinnere.
„Ich wusste es wahrscheinlich, aber jetzt erinnere ich mich nicht mehr“, sagte er, berichtet „Oath for Justice“.
Er wurde auch gefragt, ob er an bestimmten Ereignissen teilgenommen habe, von denen der Zeuge Kenntnis habe.
„An so etwas kann ich mich heute nicht erinnern“, sagte er.
Anschließend konzentrierte sich Eric Tully, Anwalt von Rexhep Selim Tully, auf die UNMIK-Vorschriften bezüglich der Polizeiaktionen während der Operation im Kosovo.
„Als ich dort war, gab es weder Vorschriften noch Polizeikräfte. Für uns waren es die KFOR und die Behörden, die die Verhaftungen auf Grundlage ihrer Vorschriften durchführten. Und sie drängten uns, die Verhaftungen später vorzunehmen, damit eine Art gerichtsähnliche Institution geschaffen werden konnte, um mit solchen Situationen umzugehen, denn es handelte sich um eine Art Notsituation“, sagte Strohmeyer.
Er sagte, dass die UNMIK-Verordnung später in Vergessenheit geraten sei und zum Zeitpunkt seiner Rede noch nicht in Kraft gewesen sei.
Diese Zeugenaussage erfolgte, nachdem Tully erklärt hatte, dass die Verordnung vorsehe, dass jeder Festgenommene vor einer Justizbehörde erscheinen müsse und dass andere Festnahmefälle als die in der Verordnung aufgeführten verboten seien.
Zu diesem Zweck erklärte Tully dem Zeugen, dass es Probleme mit den Verhaftungen durch die KFOR und dem ordnungsgemäßen Verfahren gebe.
„Soweit ich es damals verstanden habe und so weit ich es auch heute verstehe, sollte es natürlich für jede Truppe und Organisation eine Verfahrens- oder Einsatzordnung geben. Ich glaube also, dass es auch für die KFOR eine solche Regelung gab. Woran ich mich nicht erinnere, ist, dass wir eine rechtliche Analyse vorgenommen haben: Das steht in Ihrer Regelung, das steht in unserer. Ich erinnere mich, dass wir folgendermaßen diskutiert haben: Sie sagten, das sei nicht Ihre Aufgabe, das sei nicht unsere Aufgabe. Die Hauptfrage war also, ob sie diese Funktion ausüben würden. Soweit ich mich heute erinnere, war die Art der Diskussionen“, fuhr der Zeuge fort.
Nach mehreren Fragen zu dieser Regelung wurde die Sitzung in eine nichtöffentliche Sitzung für die Öffentlichkeit überführt.

