Das Gesundheitsministerium ist etwas zögerlich und sagt, dass die neuen Maßnahmen im Jahr 2020 in Kraft treten werden
Bei der Bekanntgabe der neuen Maßnahmen dieser Einrichtung hat das Gesundheitsministerium eine merkwürdige Auslassung begangen.
Das Gesundheitsministerium gibt an, dass diese neuen Maßnahmen am 22. Januar 2020 in Kraft treten werden.
„Die beschlossenen Maßnahmen treten morgen, am 22. Januar 2020, in Kraft und sind bis zum 4. Februar 2022 gültig“, heißt es in der Mitteilung.

Mit den neuen Maßnahmen gilt die Bewegungseinschränkung nun von 22:00 bis 05:00 Uhr, im Gegensatz zu der bisherigen, die um 00:00 Uhr begann.
Darüber hinaus muss jede Person, die in die Republik Kosovo einreist, über einen der folgenden Nachweise verfügen:
*Impfzertifikat mit drei Dosen (oder mit einer Dosis des Janssen-Impfstoffs und einer Auffrischungsdosis) gegen COVID-19;
*Bescheinigung über die Impfung mit zwei Dosen (oder mit einer Dosis des Janssen-Impfstoffs) gegen COVID-19 zusammen mit einem negativen RT-PCR-Test auf COVID-19, frühestens 48 Stunden vor der Abreise (für Reisende, die auf dem Luftweg einreisen) oder 48 Stunden vor der Ankunft am Grenzübergang (für Reisende, die auf dem Landweg einreisen).
*Bürger der Republik Kosovo, die nicht über zwei Impfdosen verfügen, müssen sich nach der Einreise in das Gebiet der Republik Kosovo für einen Zeitraum von sieben Tagen in häusliche Quarantäne begeben.
Der Lernprozess wird wie bisher weitergeführt.
Rentner sind weiterhin von der regelmäßigen Anwesenheitspflicht befreit.
Versammlungen im Innenbereich sind mit maximal 30 Personen erlaubt.
Der Betrieb von Nachtclubs und die Organisation von Festivals, Konzerten oder Hochzeiten und Verlobungen sind verboten. Es ist auch verboten, auf Trost zu warten.
Die Gastronomie darf bis 21:00 Uhr arbeiten. Musik in Restaurants ist bis 20:30 Uhr erlaubt.
Die beschlossenen Maßnahmen treten morgen, am 22. Januar 2022, in Kraft und sind bis zum 4. Februar 2022 gültig.

