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08:10 / Mittwoch, 26. Januar 2022 / Arbeitsschutz

Nach 30 Jahren in der Schweiz muss der 52-Jährige wegen Schulden in den Kosovo zurückkehren

Die Schulden beliefen sich auf 400.000 Franken. Darüber hinaus wurde er wegen eines Verkehrsdelikts und ein weiteres Mal wegen Unterhaltsvernachlässigung verurteilt

Eine 52-jährige Person, ein Bürger des Kosovo, wurde wegen Nichtzahlung des Kindesunterhalts (Unterhalt) verurteilt. Nachdem er weitere Schulden angehäuft und zahlreiche leichte Straftaten begangen hat, wird dem Kosovaren seine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz nicht verlängert.


Der 52-jährige Kosovare lebt seit 30 Jahren in der Schweiz – und hat drei Kinder. Weil er ständig säumig war, Unterhaltszahlungen versäumte und Schulden anhäufte, muss er nun die Schweiz verlassen

Nachdem das Migrationsamt des Kantons Solothurn seine Aufenthaltsbewilligung nicht verlängerte, reichte er Beschwerde beim Verwaltungsgericht Solothurn ein. Wie die „Solothurner Zeitung“ berichtet, wurde der zuvor vom Migrationsamt getroffene Entscheid bereits bestätigt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Er wurde mehrmals verwarnt, verstieß aber weiterhin gegen das Gesetz

Der Kosovare wurde von den Migrationsbehörden mehrfach vor einer Abschiebung gewarnt – erstmals vor zehn Jahren im Kanton Aargau. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits 23 Geldstrafen, Gefängnisstrafen und Geldstrafen angehäuft, berichtet albinfo.ch. In den meisten Fällen handelte es sich um Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Telefonieren während der Fahrt. Er wurde aber auch wegen Untreue, Urkundenfälschung und Vernachlässigung familienrechtlicher Pflichten verurteilt.

Später, als er in den Kanton Solothurn verlegt wurde, ermahnte ihn auch das Migrationsamt in Solothurn: Er solle keine weiteren Straftaten begehen und sich nicht noch weiter verschulden, berichtet albinfo.ch. Sein „Schuldenberg“ erreichte damals 280,000 Franken.

Bald folgten weitere Schulden: Die Gemeinde, in der zwei seiner drei Kinder lebten, zahlte jahrelang Unterhaltszahlungen im Voraus und forderte schließlich fast 100,000 Franken Nachzahlung von ihm. Dadurch waren die Schulden auf fast 400.000 Franken angewachsen. Darüber hinaus wurde er erneut wegen eines Verkehrsdelikts und ein weiteres Mal wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten verurteilt.

Kein enger Kontakt mit Kindern

Als er 2019 seine Aufenthaltserlaubnis verlängern wollte, lehnte die Migrationsbehörde seinen Antrag ab. Ihnen zufolge habe er absichtlich Schulden angehäuft. Zudem habe der 52-Jährige „durch wiederholte Straftaten die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz erheblich verletzt“. Letztlich konnte er die mit der Aufenthaltserlaubnis verbundenen Auflagen nicht erfüllen.

Laut dem Verwaltungsgericht gebe es keine unüberwindlichen Hindernisse für seine Rückkehr in den Kosovo, berichtet albinfo.ch. Auch seine Kinder hier, zu denen er keinen engen Kontakt habe, seien ein Hindernis. Er selbst ist mit seinem Verhalten für diese Spaltung verantwortlich. Auch sein langer Aufenthalt in der Schweiz stellt kein Hindernis dar.

Auch wenn ihn die Rückführung schwer treffen werde, „ist die Abschiebung die richtige Maßnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten und noch größerer Schulden und notwendig, weil die bisherigen Maßnahmen keine Wirkung gezeigt haben“, heißt es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.