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14:41 / Samstag, 22. Januar 2022 / MH

Die Staatsanwaltschaft in Peja erhebt Anklage gegen drei Tote

Die Staatsanwaltschaft in Peja hat in drei getrennten Fällen Anklage gegen AM, ST und FS erhoben und sie des Straftatbestands des „Diebstahls von Dienstleistungen“ beschuldigt, obwohl sie seit etwa sieben bzw. fünf Jahren tot waren.

Die erste Anklage gegen AM wurde von dieser Staatsanwaltschaft am 26. Januar 2021 eingereicht, während das Grundgericht in Peja, Zweigstelle Istog, mit einem durch den „Eid auf Gerechtigkeit“ gesicherten Urteil vom 19. August letzten Jahres außerhalb der Gerichtssitzung die Anklage gegen AM fallen ließ und das Verfahren gegen ihn mit der Begründung abwies, dass er im Jahr 2014, also sieben Jahre vor Erhebung der Anklage gegen ihn, gestorben sei.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass sich das Gericht zur Feststellung des Sachverhalts am 19. Februar 2021 an die Polizeiwache in Istog gewandt habe, um Informationen über den Angeklagten einzuholen, und dass dieselbe Polizeiwache dem Gericht offiziell mitgeteilt habe, dass der Angeklagte AM im Jahr 2014 verstorben sei.

„Dieselben Leute haben auch seinen Grabstein fotografiert, auf dem vermerkt ist, dass er 2014 gestorben ist, und als Beweis dafür auch ein Foto des Grabsteins mitgebracht“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Ansonsten hatte das Gericht in Istog in diesem Fall zuvor Kontakt mit dem Standesamt in Istog aufgenommen und dort mitgeteilt, dass AM im Sterberegister dieses Amtes nicht eingetragen sei, im Geburtenregister jedoch schon.

Im zweiten Fall erhob die Staatsanwaltschaft Peja am 12. Februar 2021 ebenfalls Anklage wegen Dienstdiebstahls gegen ST, und in diesem Fall entschied das Grundgericht in Peja, Zweigstelle Istog, am 26. August 2021 mit der Entscheidung des „Eids auf Gerechtigkeit“ außerhalb der Gerichtssitzung, dass die Anklage gegen ST fallen gelassen und das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.

Dies geschah, weil das Gericht etwa fünf Jahre vor der Anklageerhebung über den Tod des Angeklagten informiert worden war. Das Gericht hatte eine Anfrage zu dem Fall an die Polizeiwache Istog gerichtet, die ihnen offiziell mitteilte, dass sie zum Haus des Angeklagten gegangen seien und dort seinen Sohn getroffen hätten, der ihnen mitgeteilt habe, dass sein Vater am 21. September 2016 gestorben sei.

„Die Polizei ging auch zum Dorffriedhof und machte Fotos vom Grabstein von ST, auf dem das Geburtsdatum vermerkt ist, während das Todesdatum der 21.09.2016 ist. Dieses Foto fügten sie der offiziellen Mitteilung als Beweis bei“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Istog-Gericht hatte sich zuvor bezüglich des Falles des Angeklagten ST an das Standesamt in Istog gewandt, dieses teilte dem Gericht jedoch mit, dass der Tod des Verstorbenen bislang nirgendwo gemeldet worden sei.

In der Zwischenzeit erhob die Staatsanwaltschaft Peja im dritten Fall am 29. August 2019 Anklage gegen FS wegen Diebstahls von Dienstleistungen, während das Gericht in Peja am 10. April 2020 mit einem ebenfalls durch den „Eid auf Gerechtigkeit“ abgesicherten Urteil außerhalb der Gerichtssitzung entschied und diese Anklage zurückwies und damit das Verfahren gegen FS einstellte, da sich herausstellte, dass er etwa fünf Jahre vor der Anklage verstorben war.

In der Urteilsbegründung wird darauf hingewiesen, dass am 6. März 2020 der Sohn des Angeklagten FS zur Verhandlung erschien, der aussagte, sein Vater sei am 4. März 2014 verstorben und hierfür die Sterbeurkunde seines Vaters als Beweismittel mitgebracht hatte.