Sonderstaatsanwaltschaft erhebt in Abwesenheit Anklage gegen einen Serben wegen Kriegsverbrechen
Die Sonderstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen den serbischen Staatsbürger CK erhoben, da ihm der Straftatbestand des „Kriegsverbrechens gegen die Zivilbevölkerung“ vorgeworfen wird.
In der Erklärung heißt es, die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Angeklagte während des Kosovo-Krieges 1998/1999 sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen an einem Opfer albanischer Staatsangehörigkeit begangen habe.
Die Staatsanwaltschaft hat dem Gericht vorgeschlagen, ein Verfahren in Abwesenheit der Angeklagten durchzuführen.
Gemäß Artikel 234 Absatz 2 und 303 Absatz 7 StPO hat die Sonderstaatsanwaltschaft dem Gericht vorgeschlagen, die Verhandlung in Abwesenheit abzuhalten, da der Angeklagte CK für die Justizbehörden unerreichbar ist und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anklageerhebung in Abwesenheit gemäß Artikel 234 StPO erfüllt sind. Dieses Strafverfahren wurde nun zur weiteren Verhandlung an die Sonderabteilung des Grundgerichts in Pristina übergeben.

