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12:38 / Sonntag, 24. August 2025 / LB

ECAP verpflichtet die Zentrale Wahlkommission zur Zertifizierung der serbischen Liste für die Wahlen am 12. Oktober

Das Wahlbeschwerde- und Berufungsgremium (ECAP) hat zugunsten der politischen Einheit Lista Srpska entschieden und der Berufung dieser Einheit gegen die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission (CEC) stattgegeben, ihre Kandidatenliste für die Kommunalwahlen vom 12. Oktober 2025 nicht zu bestätigen.

Mit dieser Entscheidung hat die ECAP die Entscheidung der CEC vom 21. August aufgehoben, in der die CEC die Zulassung der Kandidaten der serbischen Liste abgelehnt hatte, da sie der Ansicht war, dass einige Kandidaten die gesetzlichen Kriterien für die Teilnahme am Wahlkampf nicht erfüllten.

Der Begründung des ECAP zufolge beruhte die Entscheidung der CEC nicht ordnungsgemäß auf dem Gesetz und es konnte nicht überzeugend nachgewiesen werden, dass die betreffenden Kandidaten gegen Artikel 29 des Parlamentswahlgesetzes verstoßen, der die Kriterien für das Wahlrecht festlegt.

ECAP hat die CEC gebeten, die Kandidatenliste der Serbischen Liste für die Gemeinden zu zertifizieren, in denen sie sich um die Teilnahme an den Kommunalwahlen beworben hat.