Verkauf von Sozialwohnungen, für die ein Wohnrecht besteht
Alle Inhaber von Wohnrechten werden hiermit darüber informiert, dass mit dem Gesetz 04/L-061 Über den Verkauf von Wohnraum
für die das Recht auf Wohnraum besteht, die Bedingungen und die Art des Verkaufs von Wohnraum in
soziales und öffentliches Eigentum, für das ein Nutzungsrecht besteht
zur unbefristeten Miete, zusammen mit den gemeinsamen Teilen und Einrichtungen des Gebäudes wie
und die Art und Weise der Bestimmung des Verkaufspreises der Wohnung und der Beendigung des Wohnrechts.
Die KPA benachrichtigt die Inhaber des Wohnrechts, deren Wohnrecht (Nutzung und/oder
Contracting) haben von gesellschaftlichen Unternehmen erhalten, dass sie das Recht haben,
schriftliche Anfrage für den Kauf der Wohnung innerhalb von zwei (2) Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der
Gesetz Nr. 04/L-061, Über den Verkauf von Wohnungen, für die ein Wohnrecht besteht (Amtsblatt
der Republik Kosovo Nr. 01/12 Januar 2012).
Zusammen mit dem Antrag auf den Kauf der Wohnung muss jeder Antragsteller Folgendes beifügen (einreichen):
die erforderlichen Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie, die das Recht nachweisen
Wohnen.
Ausgefüllte Anträge werden direkt an die KPA-Zentrale oder über
per Post an die Adresse: Privatisierungsagentur des Kosovo (PAK). Registrierungseinheit
Anfragen. “Ilir Konushevci” Straße 8, 10.000, Prishtina. Kosovo. Anfrage für den Kauf einer Wohnung
(Formular) ist in jedem KPA-Regionalbüro oder auf der Website erhältlich:
www.pak-ks.org (Formular: Antrag auf Kauf einer Wohnung).
Die Wohnungsbaukommission steht allen Bürgern zur Verfügung und kann
ist täglich erreichbar unter der Kontaktnummer: 038 500 400 Durchwahl 2044

