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18:30 / Freitag, 09. August 2019 / indeksADMonline

Er wurde von der Polizei bestraft, weil er laut gelacht hatte. Indeksonline stellt das Video des Falles zur Verfügung

Vor einigen Tagen veröffentlichte eine Bürgerin von Pristina eine Geldstrafe von 100 Euro, die ihr angeblich auferlegt wurde, nachdem sie in einem Mesant in der Straße „Rexhep Luci“ laut gelacht hatte.

In den Medien und sozialen Netzwerken kam es sogar zu heftigen Reaktionen auf diesen Fall. Die bestrafte Frau rief sogar zu einer Protestkundgebung auf, brachte jedoch nicht viele Demonstranten mit.

Aber in einem Video, das er zur Verfügung stellte Indeksonline Es ist klar, dass der Polizist, der auf verschiedene Weise gelyncht wurde, seine Arbeit gesetzeskonform erledigt hat.

In dieser Nacht trafen die Polizeibeamten auf eine Gruppe von Menschen, unter denen sich eine Frau befand, die nicht nur die Anweisungen der Polizeibeamten ignorierte, sondern auch „laut schrie“ ​​und den Anweisungen der Polizeibeamten nicht gehorchte.

„Aufgrund dieses Verhaltens, das gegen das Gesetz 03/L-142 zur ‚Störung der öffentlichen Ordnung und des Friedens‘ verstößt, wurde gegen die Person eine Ordnungswidrigkeitsanzeige auf Grundlage des Gesetzes zur Störung der öffentlichen Ordnung und des Friedens, 03/L-142, erlassen“, teilte die Polizei den Medien mit.

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Artikel 8 des Gesetzes über öffentliche Ordnung und Frieden besagt:

Öffentliche Belästigungen – Verstöße im Zusammenhang mit Lärm

Wer in der Zeit von 22 bis 00 Uhr an Werktagen und von 07 bis 00 Uhr an Samstagen und Sonntagen unnötigen und unerträglichen Lärm verursacht, der von den Anwohnern in der Umgebung oder auf der Straße wahrgenommen wird und andere Menschen stört, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft.

Werden die Verstöße aus Absatz 1 dieses Artikels von einer natürlichen Person begangen, wird diese mit einer Geldstrafe von dreißig (30) bis fünfhundert (500) Euro bestraft.

Werden die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Straftaten vom Eigentümer oder Verantwortlichen einer juristischen Person begangen, wird er/sie mit einer Geldstrafe von einhundertfünfzig (150) bis siebenhundert (700) Euro bestraft./Indeksonline/