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12:15 Uhr / Dienstag, 20. Januar 2026 / Nachmittags

ERO mit öffentlicher Klarstellung bezüglich der Behandlung von Forderungsausfällen im Tarifverfahren

Die Energieregulierungsbehörde (ERO) hat versucht, eine öffentliche Klarstellung zur Behandlung von Forderungsausfällen im Tarifverfahren zu geben. Sie erklärte, dass die Daten auf der Grundlage der neuesten Prognosen eine Verbesserung der Einziehung nach der Pandemie zeigen und dass die ERO auf dieser Grundlage und auf der Grundlage vorangegangener Studien entschieden hat, dass der Anteil der Forderungsausfälle 1.8 % für 2025, 1.6 % für 2026 und 1.4 % für 2027 betragen wird.

„ERO versichert den Bürgern, dass keine Zollentscheidung getroffen wird, um Nichtzahlung zu schützen, sondern um die Versorgungsstabilität zu gewährleisten“, heißt es in dem Artikel.

Vollständige Offenlegung:

Die Energieregulierungsbehörde (ERO) erläutert zur korrekten Information der Öffentlichkeit die Bedeutung und Anwendung von Forderungsausfällen im Tarifsystem. Forderungsausfälle sind ein in der Verordnung zur Ermittlung der Einnahmen von Universaldienstleistern klar geregelter Bestandteil und werden seit Jahren in allen Tarifverfahren angewendet, um sicherzustellen, dass die Tarife die tatsächlichen und nachgewiesenen Kosten widerspiegeln und um zahlungskräftige Kunden zu schützen.

Als uneinbringliche Forderung gilt nur derjenige Teil der finanziellen Verpflichtung, der auch nach Einhaltung aller rechtlichen Verfahren und Ausschöpfung aller rechtlichen Inkassomechanismen realistischerweise uneinbringlich bleibt.

ERO akzeptiert die Anträge der Betreiber nicht automatisch, da die Tarifregulierung nicht auf Annahmen, sondern auf verifizierten Fakten beruht und jeder Antrag einer professionellen Analyse und Bewertung unterzogen wird. Daher ist der Antrag von KESKO, die Forderungsausfälle auf rund 5 % zu erhöhen, für ERO nicht akzeptabel.

Auf Grundlage der neuesten Prognosen und Daten, die eine Verbesserung des Zahlungseinzugs nach der Pandemie zeigen, hat die ERO beschlossen, dass die Quote notleidender Forderungen für 2025 1.8 %, für 2026 1.6 % und für 2027 1.4 % betragen wird. Die ERO versichert den Bürgern, dass keine Tarifentscheidung getroffen wird, um Zahlungsausfälle zu decken, sondern um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Alle Regulierungsverfahren der ERO sind öffentlich und transparent. Jede Bewertung basiert auf fachlichen Gutachten, die zur Konsultation veröffentlicht werden. Die endgültige Entscheidung trifft der ERO-Vorstand erst nach Prüfung der Stellungnahmen aller Beteiligten. Dies gewährleistet fundierte, rechtmäßige und im allgemeinen öffentlichen Interesse liegende Entscheidungen.