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13:39 / Donnerstag, 20. Januar 2022 / Arbeitsschutz

Schweiz lockert Einreisebestimmungen ab 22. Januar

Ab Samstag (22. Januar) werden die Covid-Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz, einschließlich der Testpflicht, gelockert.

Die Schweizer Regierung hat eine Reihe von Änderungen im Umgang des Landes mit der Covid-Pandemie angekündigt.

Viele der bestehenden Covid-Maßnahmen wurden verlängert, zudem kam es zu Änderungen bei den Test- und Quarantäneregeln.

Weitere Lockerungen der Covid-Maßnahmen werden dann am 2. Februar von der Regierung besprochen.

Testen

Ab dem 22. Januar müssen Einreisende in die Schweiz bei der Einreise keinen negativen Test mehr vorweisen, sofern sie geimpft oder genesen sind.

Für Ungeimpfte und Nichtinfizierte gilt weiterhin eine Testpflicht bei der Einreise.

Faktisch bedeutet dies, dass für alle Einreisenden in die Schweiz die 3G-Regel gilt.

Auch die Vorschriften für das Einreiseformular wurden gelockert: Nur wer mit dem Flugzeug oder Fernbus anreist, muss das Formular ausfüllen, berichtet albinfo.ch.

Priorität der PCR-Testung

Der Mangel an PCR-Tests in der Schweiz hat zu einer Änderung der Priorisierung dieser Tests geführt.

Dies geschieht nach einer schrittweisen Prioritätensetzung, die der Bundesrat nachfolgend festlegt.

„Aufgrund der hohen Nachfrage nach Tests und der ausgebauten Laborkapazitäten wird das Bundesamt für Gesundheit den Kantonen eine neue Liste zur Priorisierung der Abwicklung von PCR-Tests empfehlen:

Personen mit hohem Risiko und Symptomen oder die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten

Schwimmbaduntersuchungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser und Kliniken, Alten- und Pflegeheime)

Clustertests in kritischen Infrastrukturen (von den Kantonen festgelegt)

Testung von Personen mit Symptomen (auch mittels Antigen-Schnelltests möglich)

Schwimmbadtests an Schulen

Pooltests am Arbeitsplatz

Tests für berufliche oder private Reisen (sofern PCR-Test erforderlich)

Prüfungen auf Anfrage (zur Erlangung eines Prüfzertifikats)

Um die PCR-Testkapazitäten weiter zu entlasten, ist es ab dem 24. Januar vorübergehend möglich, aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests ein Schweizer Zertifikat über die Genesung von COVID-19 zu erhalten. Dieses ist 270 Tage gültig und nur in der Schweiz“, berichtet albinfo.ch.

Antigentests gelten nun auch für Genesene

Aufgrund des fehlenden PCR-Tests haben Personen, die bei einem Antigentest positiv getestet werden, neu Anspruch auf ein Schweizer Covid-Zertifikat (für 270 Tage).

Bisher musste dies ein PCR-Test sein. Es werden keine Selbsttests durchgeführt, d.h. der Antigentest muss in einer Apotheke, einem Krankenhaus oder einer anderen Testeinrichtung durchgeführt werden.